ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: Juni 2026
Anbieter
FAMOS Merchandise
Inhaber: Max Schulz
Seestr. 8
08523 Plauen
Telefon: +49 175 5061912
E-Mail: hello@famos-merchandise.de
(nachfolgend „FAMOS Merchandise“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Entwicklung, Herstellung, Veredelung, Lieferung und den Verkauf von Merchandise-, Textil-, Werbe-, Fan-, Promotion- und sonstigen individualisierten Produkten zwischen FAMOS Merchandise und ihren Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB), Vereine, Fanclubs, Verbände, öffentliche Einrichtungen, juristische Personen sowie sonstige Organisationen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FAMOS Merchandise stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von FAMOS Merchandise sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch eine Bestätigung in Textform (z. B. Auftragsbestätigung per E-Mail), Rechnungsstellung, ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
(3) Technische Angaben, Beschreibungen, Produktabbildungen, Muster, Entwürfe, Mockups und sonstige Darstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend bereitzustellen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sämtliche zur Auftragsausführung erforderlichen Daten, Druckdateien, Logos, Grafiken, Texte, Marken, Bilder und sonstigen Inhalte rechtzeitig und in technisch verwendbarer Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit sowie technische Verwendbarkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
(3) Verzögerungen, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
(4) Entsteht FAMOS Merchandise durch mangelhafte oder nachträglich geänderte Kundendaten zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Einfuhr- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
(4) Da FAMOS Merchandise Verträge ausschließlich auf Basis von Vorauskasse (Vorkasse) schließt, ist der vereinbarte Betrag sofort nach Vertragsschluss und Erhalt der Zahlungsaufforderung bzw. Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Produktion und/oder Beschaffung der Ware beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Auftragsänderungen und Stornierungen
(1) Änderungswünsche nach Vertragsschluss können nur berücksichtigt werden, soweit die Produktion oder Beschaffung noch nicht begonnen hat.
(2) FAMOS Merchandise ist nicht verpflichtet, nachträgliche Änderungen anzunehmen.
(3) Sämtliche durch Änderungen entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
(4) Bereits entstandene Produktions-, Beschaffungs-, Vorbereitungs- oder Gestaltungskosten sind im Falle einer Stornierung vom Kunden zu ersetzen.
§ 6 Lieferung und Lieferzeiten
(1) Für Liefertermine und Lieferfristen gilt:
a) Gegenüber Unternehmern sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
b) Gegenüber Verbrauchern werden Lieferzeiten im jeweiligen Angebot oder im Bestellprozess angegeben. Soweit dort nicht anders angegeben, beträgt die Lieferzeit ca. 4–6 Wochen.
(2) Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen, Eingang sämtlicher erforderlicher Druckdaten und Freigaben sowie nach vollständigem Zahlungseingang (Vorkasse).
(3) Bei Sonderanfertigungen und individualisierter Ware für Unternehmer sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig und vom Kunden zu tolerieren. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht; hier wird stets die exakt bestellte Menge geliefert.
(4) FAMOS Merchandise ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und nicht von FAMOS Merchandise zu vertretende Umstände verlängern Lieferfristen angemessen.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Erkennbare Transportschäden sind dem Transportdienstleister unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FAMOS Merchandise.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend der verlängerte Eigentumsvorbehalt:
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern.
- Der Unternehmer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an FAMOS Merchandise ab.
- FAMOS Merchandise nimmt diese Abtretung an.
- Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
- FAMOS Merchandise kann die Forderungen selbst einziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Unternehmer haben FAMOS Merchandise unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
§ 9 Mängel und Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Handelsübliche, branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für:
- geringfügige Farbabweichungen,
- materialbedingte Strukturabweichungen,
- handelsübliche Maßtoleranzen,
- technisch bedingte Druckabweichungen,
- produktionsbedingte Positionsabweichungen von Druckmotiven,
- geringfügige Unterschiede zwischen Bildschirmdarstellung und Endprodukt.
(3) Vom Kunden freigegebene Mockups, Freigabedateien, Produktionsmuster oder Druckfreigaben gelten als verbindliche Produktionsgrundlage.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Waren ein Jahr ab Gefahrübergang.
(5) Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(6) Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen, grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
§ 10 Schutzrechte und Rechtegarantie
(1) Der Kunde versichert, über sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Urheberrechte
- Markenrechte
- Namensrechte
- Persönlichkeitsrechte
- Designrechte
- Vereinskennzeichen
- Logos
- Fotografien
- Illustrationen
- Grafiken
- sonstige Schutzrechte
(3) FAMOS Merchandise ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte zu überprüfen.
§ 11 Vereins-, Fanclub- und Unternehmensartikel
(1) Beauftragt der Kunde die Herstellung von Produkten mit Vereins-, Fanclub-, Verbands-, Unternehmens- oder Markenkennzeichen, bestätigt er ausdrücklich, hierzu berechtigt zu sein.
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Nutzung solcher Kennzeichen.
§ 12 Freistellung
(1) Der Kunde stellt FAMOS Merchandise auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden.
(2) Die Freistellung umfasst insbesondere:
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatzansprüche
- Lizenzforderungen
- Abmahnkosten
- Gerichts- und Anwaltskosten
- sonstige erforderliche Rechtsverfolgungskosten
(3) Der Kunde unterstützt FAMOS Merchandise angemessen bei der Rechtsverteidigung.
§ 13–22
Für die weiteren Paragraphen empfiehlt sich exakt dieselbe Struktur:
- große Paragraphenüberschrift
- einheitliche Absatznummerierung
- Bulletpoints statt Fließtext-Aufzählungen
- horizontale Trennlinien zwischen den Paragraphen
- Hervorhebung wichtiger Unterpunkte durch Fettdruck
- ausreichend Weißraum für bessere Lesbarkeit
Insbesondere die §§ 13–16 (Referenznutzung), § 17 (Widerruf), § 19 (Haftung) und § 22 (Gerichtsstand und Schlussbestimmungen) sollten im finalen Dokument in identischer Form weitergeführt werden.